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   VK Arnsberg, 22.01.2009 - VK 32/08   

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VK Arnsberg, 22.01.2009 - VK 32/08 (https://dejure.org/2009,35902)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 22.01.2009 - VK 32/08 (https://dejure.org/2009,35902)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - VK 32/08 (https://dejure.org/2009,35902)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02

    Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.01.2009 - VK 32/08
    Darüber hinaus verweist sie auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 25.11.2007 (Az.: Verg 56/02 Leitsatz 3), aus dem sie schließt, dass eine solche Befreiungsklausel auch zulässig ist.

    13/21 verzichten darf (vgl. Leitsatz 2 ., S.2 des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 25.11.2002 Az.: Verg 56/02), insbesondere nicht mit der Begründung ,,bekannt und bewährt.", da damit der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt ist.

    Schon der genannten und von Antragsgegner und Beigeladenen zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2002 (Verg 56/02) ist unmissverständlich zu entnehmen, dass der Auftraggeber an die in der Bekanntmachung genannten Nachweise gebunden ist.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.01.2009 - VK 32/08
    11/21 von Vergabevorschriften dar und kommt danach als vergaberechtsgemäße Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, weil alle anderen Angebote unvollständig sind , ist der Bieter regelmäßig unabhängig davon im Nachprüfungsverfahren antragsbefugt, ob auch sein Angebot an einem Ausschlussgrund leidet".( BGH vom 26.9.2006 X ZB 14/06 ).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.01.2009 - VK 32/08
    Die hier vorgelegte Entscheidung aus dem Jahr 2002 kann darüber hinaus auch nicht die sich verschärfenden Anforderungen aus der BGH- Rechtsprechung berücksichtigt haben, wonach jede fehlende Erklärung zum zwingenden Ausschluss des Angebots führt: BGH vom 18.2.2003 X ZB 43/02: ,,Der Wortlaut von § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2 ("Ausgeschlossen werden") weist aus, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen der dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen (Senatsurteil vom 08.09.1998 ­ XZR 85/97, NJW 1998 3634).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.01.2009 - VK 32/08
    Die hier vorgelegte Entscheidung aus dem Jahr 2002 kann darüber hinaus auch nicht die sich verschärfenden Anforderungen aus der BGH- Rechtsprechung berücksichtigt haben, wonach jede fehlende Erklärung zum zwingenden Ausschluss des Angebots führt: BGH vom 18.2.2003 X ZB 43/02: ,,Der Wortlaut von § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2 ("Ausgeschlossen werden") weist aus, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen der dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen (Senatsurteil vom 08.09.1998 ­ XZR 85/97, NJW 1998 3634).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.01.2009 - VK 32/08
    Darüber hinaus ist eine Antragsbefugnis auch anzunehmen, wenn ein Zuschlag auf der Basis des vorhandenen Vergabeverfahrens nicht erteilt werden kann, die Antragstellerin also bei Fortbestand der Vergabeabsicht und damit verbundener Neuausschreibung erneut die Chance haben wird mit einem vollständigen Angebot am Verfahren teilzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf vom 24.3.2004, Az.: Verg 7/04// 27.4.05 Verg/05// 15.12.04 Verg 47/04 und schließlich BGH : ,,Legt ein Bieter die Nichtbeachtung.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 27/06

    Vergaberecht: Verstoß gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.01.2009 - VK 32/08
    und 21.11.2008 ist für die Antragsbefugnis als ausreichend und unverzüglich anzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf vom 19.07.2006, Az.: VII Verg 27/06: ,,Wenn eine den Maßstäben des § 107 Abs. 2 genügende Darlegung der Verletzung von Bieterrechten das Nachprüfungsverfahren eröffnet hat, können andere Vergaberechtsverletzungen zum Gegenstand des selben Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, mögen diese auch bis dahin nur andeutungsweise oder gar nicht im Streit gewesen und erst im Verlauf der Vergabenachprüfung zu Tage getreten sein. Um sich seiner diesbezüglichen Rechte zu sichern, ist der Antragsteller sodann auch nicht gehalten die zunächst zulässig vorgebrachten Rügen weiter zu verfolgen.").
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2005 - Verg 55/05

    Voraussetzungen und Zulässigkeit hoher Eignungsanforderungen

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.01.2009 - VK 32/08
    Sie verweist hierzu auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.10.2005 (Az.: VII Verg 55/05).
  • VK Brandenburg, 12.12.2016 - VK 21/16

    "Altauftragnehmer" muss auf "Altauftrag" hinweisen!

    Stellt ein öffentlicher Auftraggeber als Hilfsmittel zur Prüfung und Beurteilung der Eignung in den Ausschreibungsbedingungen von den Bietern zu erfüllende Anforderungen beurteilungsfehlerfrei auf, ist er daran gebunden und darf nicht zugunsten einzelner Bieter auf deren Erfüllung verzichten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Januar 2006 - VII Verg 93/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 Verg 2/12); insbesondere auch nicht mit der Begründung "bekannt und bewährt" (vgl. VK Arnsberg, Beschluss vom 22. Januar 2009 - VK 32/08).
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